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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Folgendes "Problem"

Meine Freundin wohnt in einer 3er WG, in der alle drei Mieter als Hauptmieter eingetragen sind. Nun wollen ihre beiden Mitmieter ausziehen und alle drei haben die Kündigung fristgerecht zum 30.11. eingereicht, in der Annahme die drei Monate Kündigungsfrist würden auf jeden Fall anfallen. Jedoch hat der Vermieter in der Kündiungsbestätigung geschrieben, dass er einem eventuellen früheren Auszugswunsch prinzipiell nichts entgegenzusetzten hätte und sich eine Hausverwaltungsfirma mit den Vermietern in Kontakt setzen würde, mit der auch ein eventuell früherer Auszug geklärt werden solle.
Das Problem ist nun folgendes: Meine Freundin kann nicht vor dem 30.11. ausziehen, da sie dann ohne Wohnung dasteht. Ihre Mitbewohner allerdings möchten so früh wie möglich, spätestens Ende Oktober ausziehen. Einer hat bereits eine andere Wohnung gemietet ab Oktober. Wie ist da die rechtliche Lage? Kann meine Freundin einfach darauf beharren, bis Ende November in der Wohnung zu bleiben? Wie sieht es mit den Mietkosten aus, da zwar seit Einzug jeder Bewohner seinen bestimmten immer gleichbleibenden Mietanteil selbstständig an den Vermieter zahlt, aber die einzelnen Mietanteile scheinbar nicht schriftlich festgelegt worden sind? Muss meine Freundin alles zahlen, wenn sich die Mitbewohner querstellen?

weiß jemand von euch mehr?

Über eine (schnelle) Antwort würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank,

Holger
Stichwörter: gekündigt + raus + wg + 3er + wollen

4 Kommentare zu „3er WG schon gekündigt, 2 wollen früher raus”

hh Profi

Deine Freundin kann darauf beharren, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird.

Für einen vorzeitigen Auszug muss ein Mietaufhebungsvertrag abgeschlossen werden. Mit dem Vertrag müssen alle Vertragsparteien (Vermieter und alle Mieter) einverstanden sein, damit er zustande kommt.

Die Mietkosten müssen bis Ende November weiter so geteilt werden, wie bislang auch.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Aus Interesse: Wieso kann man sicher sagen, dass die Mietkosten wie vorher auch weiterhin geteilt werden müssen? Es ist immerhin nicht schriftlich geregelt, wer wie viel Anteil an der Miete übernimmt?

hh Profi

Wie die Mietkosten unter den Mietern verteilt wird, darüber wird ein Vertrag geschlossen. Diesen Vertrag kann man mündlich schließen oder sogar durch konkludentes Handeln.

Da über einen längeren Zeitraum eine bestimmte Aufteilung praktiziert wurde, lag mindestens konkludentes Handeln vor, wahrscheinlich aber auch ein mündlicher Vertrag. Der Umstand, dass die Aufteilung der Mietkosten so ohne Streit praktiziert wurde, reicht als Beweis für die Existenz dieses Vertrages aus.

Natürlich kann so ein Vertrag wiederum durch mündliche Vertragsänderung oder durch konkludentes Handeln geändert werden. Derjenige, der sich auf die Vertragsänderung beruft, muss das Vorliegen dieser Vertragsänderung beweisen. Das dürfte Deinen Mitmietern jedoch nicht gelingen.

Daher bleibt es beim bisherigen Vertrag und der entsprechenden Mietkostenverteilung bis der Mietvertrag insgesamt beendet ist.

Hört sich interessant an! Nochmal vielen Dank für die Antwort!

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