hh
Deine Freundin kann darauf beharren, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird.
Für einen vorzeitigen Auszug muss ein Mietaufhebungsvertrag abgeschlossen werden. Mit dem Vertrag müssen alle Vertragsparteien (Vermieter und alle Mieter) einverstanden sein, damit er zustande kommt.
Die Mietkosten müssen bis Ende November weiter so geteilt werden, wie bislang auch.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Aus Interesse: Wieso kann man sicher sagen, dass die Mietkosten wie vorher auch weiterhin geteilt werden müssen? Es ist immerhin nicht schriftlich geregelt, wer wie viel Anteil an der Miete übernimmt?
hh
Wie die Mietkosten unter den Mietern verteilt wird, darüber wird ein Vertrag geschlossen. Diesen Vertrag kann man mündlich schließen oder sogar durch konkludentes Handeln.
Da über einen längeren Zeitraum eine bestimmte Aufteilung praktiziert wurde, lag mindestens konkludentes Handeln vor, wahrscheinlich aber auch ein mündlicher Vertrag. Der Umstand, dass die Aufteilung der Mietkosten so ohne Streit praktiziert wurde, reicht als Beweis für die Existenz dieses Vertrages aus.
Natürlich kann so ein Vertrag wiederum durch mündliche Vertragsänderung oder durch konkludentes Handeln geändert werden. Derjenige, der sich auf die Vertragsänderung beruft, muss das Vorliegen dieser Vertragsänderung beweisen. Das dürfte Deinen Mitmietern jedoch nicht gelingen.
Daher bleibt es beim bisherigen Vertrag und der entsprechenden Mietkostenverteilung bis der Mietvertrag insgesamt beendet ist.
Hört sich interessant an! Nochmal vielen Dank für die Antwort!