Gast
hallo,
ist natürlich ein etwas "komischer" Fall, da Kündigung vor Einzug !
Ich denke, das Ihre Tochter auf jedenfall eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zusteht, kann Ihre Tochter die Wohnung nicht in dieser Frist nutzen, würde ich Schadensersatz verlangen, gleichzeitig wegen der Eigenbedarfskündigung würde ich auf eine gleichwertige Ersatzwohnung bestehen, am besten Vermieter anschreiben, darauf hinweisen u. Notfalls vielleicht den Mieterbund einschalten, ist billiger als ein Rechtsanwalt.
Gruß
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