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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Am 22.09.05 zog in einer 50qm Wohnung ein(Einfamilienhaus auf 2 Whg aufgeteilt) ein,da ich Hartz4 Empfängerin bin und das AA die Kaution nicht übernommen hatte (Grund Miete und Kaution waren zu hoch) musste ich wieder die wohnung kündigen ,das tat ich auch per einschreiben an dem vermieter,da ich 3 monate kündigung frist habe teilte ich dem vermieter mit das ich einen nachmieter habe ,dieser wollte auch die weiteren mietkosten und die fehlende kaution übernehmen ,soweit so gut

,ABER! es kam alles anders :Nachdem der neue mieter in die wohnung einzog stellte sich herraus das die wohnung versteigert worden ist an einem neuem vermieter ,mit diesem neuen vermieter wurde dann der neue mietvertrag abgeschlossen und da ich zu dem zeitpunkt noch die vormieterin war konnte ich aus dem vertrag raus .. monate später: nahm sich der vorvermieter ohne jegliche begrüdung sich herraus die möbel und die noch gelagerten möbel von mir einfach ohne dessen wissen mit dem nicht zurück gegebenden zweitschlüssel die wohnung hat leer räumen lassen. Neuer Mieter stellte dann anzeige wegen diebstahls und einbruchs bei der polizei und die polizei ging der sache nach ,der vorvermieter gab zu das er die möbel und sachen entwedet hatte mit der begründung ich hätte noch mietschulden offen,da ich info von arbeitsamt eingeholt habe WURDEN die Mieten immer überwiesen,also bestehn keine Mietschulden!!

Zu dem bekam ich seit Auszugs Datum 01.06.06 KEINE Briefe oder Mahnungen oder ein Urteil des Amtsgericht wo drin stehe das er (VorVermieter) nachweisen kann das er die möbel einbehalten dürfte ,denn nach dem Gesetzt her müsste ich doch erst angeschrieben werden oder????dies ist aber nicht geschehen so das wir der neue Mieter und ich jetzt erstmal ab warten müssen wie es weiter geht .. Vor Allem wohne ich seit dem 01.06.06 schon gar niccht mehr dort und da das AA nicht die Kaution in höhe von 800 euro nicht übernommen hatte und auch die nicht bar auszahlen würde (das teilte ich dem Vorvermieter auch mit das der Vertrag somit nicht zu stande gekommen ist)

Meine Frage jetzt ist das erlaubt und darf er ohne gerichtbeschluss so handeln?? und was passiert nun??

Lg Honey
Stichwörter: wohnung + mieters + ohne + vorvermieter + wissen

0 Kommentare zu „VorVermieter leert Wohnung ohne dessen Wissen des Mieters”

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