
4 Hauptmieter, 1 Untermieter

Der Untermieter hat bei der Wohnungsbesichtigung dem Mietpreis zugestimmt und erst nach dem Einzug vom Rest der WG erfahren, dass beim Mietpreis stark aufgeschlagen wurde. Der Untermietvertrag wurde nur von Hauptmieter 1 unterschrieben (restliche Hauptmieter + Untermieter haben nicht unterschrieben).
Die anderen 3 Hauptmieter haben daraufhin Hauptmieter 1 in einem Schreiben dazu aufgefordert, den im Untermietvertrag genannten Mietpreis dem im Hauptmietvertrag festgelegten Preis anzugleichen, da nicht alle Hauptmieter einverstanden sind.
Hauptmieter 1 will keine Kompromisse eingehen.
Was können wir, 3/4 der Hauptmieter tun, dass ein rechtsgültiger Untermietvertrag zu einem fairen Preis aufgesetzt werden kann?
1 Kommentar zu „4 Hauptmieter, 1 Untermieter”
Kasimo 13.06.2019 21:28
Bei einem Mietvertrag mit mehreren Mietern als Vertragspartner ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entstanden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, steht den Mietern die Geschäftsführung gleichberechtigt zu. Das bedeutet im Sinne des §709 BGB, dass ein Vertrag nur dann geschlossen werden kann, wenn alle Beteiligten zustimmen. Es müssen dann auch alle den Vertrag unterschreiben, sofern es keine Vertretung nach außen hin gibt.
Es gibt Fälle, bei denen die Zustimmung erzwungen werden kann, nämlich wenn das Geschäft für den Zweck der Gemeinschaft zwingend erforderlich ist, oder bei Notfällen.
Es kann also vorbehaltlich einer juristischen Überprüfung des Sachverhalts möglich sein, dass der Vertrag unwirksam ist und ein neuer geschlossen werden muss, dem alle zustimmen.