Susanne
Erst einmal gilt: Verträge sind einzuhalten, die Frage ist nur, ob es sich um eine gültige Individualklausel handelt.
Hat sich aus der bisherigen Regelung ein Problem ergeben?
Die rechtliche Basis: aufgrund des Mietvertrages hat der Vermieter dem Mieter den uneingeschränkten Besitz über die Wohnung zu verschaffen. Rechtlich problematisch ist nur, wenn der Mieter nicht weiss, dass der Vermieter einen Schlüssel besitzt. Oder in Deinem Fall: der VM benutzt den Schlüssel, ohne dass Gefahr im Verzug ist.