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falko2409 hat diese Frage gestellt
Hallo, eine Frage an die Experten: Ich habe ohne meines Wissens einen Vertrag mit 4-jährigen Kündigungsausschluss unterzeichnet. Die Klausel enthielt eine Leerstelle, in die per Hand die Zahl vier Jahre eigetragen wurde - vermutlich von der Vermietrin "nach" Vertragsabschluss. Ich habe beim Durchlesen des Vertrages nichts bemerkt. Bei Vertragsunterzeichnung hatte die Mieterin nichts von einem Kündigungsverzicht erwähnt, was sie später in einem Gespräch sogar zugab. Bis dato siehts wohl schlecht für mich aus... aber: Ich habe die Vermieterin bei Unterzeichnung des Vertrages darauf hingewiesen, dass ich nur eine befristete Vertretungsstelle als Lehrer über 1/2 Jahr habe. Den Arbeitsvertrag habe ich ihr zugeschickt. Reicht ein solcher Nachweis, um vor Gericht deutlich zu machen, dass man von der Kündigungsverzichtklausel, die lediglich durch ein sehr unauffälliges Kreuz neben dem Mietbeginndatum verdeutlicht wird, nichts wusste? Ich bin bereits umgezogen und befürchte nun, dass ich 3 Jahre doppelt Miete zahlen muss. Der Vertrag ist übrigens ein Standardformularvertrag. Dass das Mietbeginndatum in einer Klausel mit Kündigungsverzicht eingetragen ist, sieht nur ein Rechtsanwalt, beim normalen Lesen merkt man so etwas nicht. Ich finde solche Verträge laden zum Betrug ein. Wie sieht das die Rechtsprechung bzw. die Experten? Wäre dankbar für Hilfe, bevor ich mir in einem aussichtslosen Fall einen Rechtsanwalt hole.

1 Kommentar zu „4 Jahre Kündigungsverzicht, ohne mündliche Absprache”

Berthelstal Experte! 02.11.2009 17:31

Es gibt immer 2 Ausführungen des Vertrages. Wie kann die Vermieterin nachträglich in Ihren Vertrag ein Kreuzchen einfügen?
Haben Sie schon mal mit der Vermieterin gesprochen, manchmal verschreibt man sich auch ohne böse Absicht.
Ansonsten bleibt Ihnen nur der Anwalt.

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