Cameron hat diese Frage gestellt
Hallo,
wenn der Vermieter eines Zweifamilienhauses gleichzeitig der "Hauswart" ist, wie muss der Vermieter seine Hauswartkosten, die er gerne umlegen möchte, dem Mieter gegenüber nachweisen (Betriebskostenabrechnung), insbesondere auch die "Lohnkosten", die de facto ja nicht angefallen sind. Kann er einfach einen fiktiven Wert umlegen (z.B. einen ortsüblichen), ohne einen weiteren Nachweis führen zu müssen? Wie sieht konkret die Nachweispflicht aus?
Gruß
Cameron