Susanne
Wer nimmt schon einen Umzug auf sich, wenn er weiß, dass er in 10 Monaten wieder umziehen muss?
Ich würde die Kosten der Küche einfordern, die der Grundreinigung/Streichen und die gesamten Umzugskosten inkl. Schadenersatz, wenn keine gleichwertige Wohnung gefunden werden kann.
Ein Eigenbedarf nach 10 Monaten ist auf jeden Fall gegen die guten Sitten, gutes Verhältnis hin oder her, ich würde zum Rechtsanwalt gehen!
AlexanderHansen
Hallo Susanne, vielen Dank für deine Antwort,
vor dem Gang zum Rechtsanwalt würde ich eigentlich gerne mit dem Vermieter direkt verhandeln und je nach dem wie nachgiebig er sich zeigt, würde ich entsprechende Maßnahmen ergreifen (Wie z.B. zum Anwalt zu gehen).
Momentan sammle ich Argumente, mit denen ich vor meinem Vermieter auftreten kann. Nach meinen bisherigen Recherchen gestaltet sich diese Argumentation irgendwie nicht so eindeutig, wie ich eigentlich gehofft hätte.
Die Rechtsprechung beurteilt Eigenbedarfskündigungen nach relativ kurzer Mietdauer in der Regel als treuwidrig und damit unwirksam, wenn der Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrages bereits vorhanden oder absehbar war.[/quote:4a94b]
Der bereits im Haus lebende Sohn, um den es sich hier ja dreht, war bei unserem Einzug 30 Jahre alt, meiner Meinung nach wäre das ein absehbarer Eigenbedarf - aber meine Meinung zählt wohl vor Gericht nicht so stark.
Ein Raumbedarf von 4 Zimmern mit ca. 130 qm Wohnfläche für 2 Personen mit Kinderwunsch ist ersichtlich nicht überzogen (LG Hamburg, 311 S 206/99, Urteil vom 3.3.2000).[/quote:4a94b]
Ob die beiden in unserem Fall wirklich Kinder haben wollen oder nicht sei mal dahingestellt, die Argumentation im Ernstfall aber denkbar. Hier würde man jetzt von einer ca. 60qm großen Wohnung in einer 80qm große Wohnung umziehen, was zwar mehr Platz wäre, aber meiner Meinung nach immer noch zu wenig für 2 Personen mit Kinderwunsch und großem Hund.
Steht dem Vermieter eine Alternativwohnung zur Verfügung, in dem der Wohnbedarf ohne wesentliche Abstriche befriedigt werden kann, so muss der Vermieter sie selbst in Anspruch nehmen.[/quote:4a94b]
Wie gesagt, die "Alternativwohnung wird bereits vom Sohn bewohnt und befindet sich im selben Haus...
Begründet der Vermieter seine Kündigung damit, dass seine bisherige Wohnung zu klein werde, sobald sich Nachwuchs einstelle, so liegt eine so genannte – unzulässige – Vorratskündigung vor (LG Hamburg 311 S 10/01, Urteil vom 20.4.2001, MieterJournal 4/2001 S.7).[/quote:4a94b]
Gilt das hier nur in Zusammenhang mit Nachwuchs, oder auch wenn ihm seine Wohnung generell zu klein werde? Dazu gibt´s auch noch das hier:
Kündigt der Vermieter wegen beabsichtigter Überlassung der Wohnung an einen Angehörigen wegen nicht mehr ausreichenden Wohnraums, so sind die bisherigen Wohnverhältnisse des Angehörigen offenzulegen (LG Hamburg, 316 S 122/06, Beschluss vom 15.12.2006, MieterJournal 2007,15).[/quote:4a94b]
Also ich bin verwirrt und würde da gerne noch ein bisschen drüber diskutieren.
BTW, wieso wird der Beitrag in der Übersicht nicht angezeigt?
AlexanderHansen
OK, vielen Dank!
Aber wie verhält es sich, wenn der Vermieter dem folgendes gegenüberstellt:
der Vermieter seinem Kind die gekündigte Wohnung zur Verfügung stellt, um die Gefahr abzuwenden, dass sich das Kind vom Elternhaus löst.[/quote:eaee1]
Oder müsste das dann in der Kündigung schon explizit als Begründung ausgewiesen sein?
Susanne
AlexanderHansen
ch weiß nicht inwiefern das für einen 30 jährigen gilt, der eine eigene Familie gründen will.[/quote:4d377]
Das wäre meiner Meinung nach sowieso ein vorgeschobener Grund, beim Umzug von einer 2- in eine 3-Zimmerwohnung und außerdem absehbar gewesen, dass ein 30-jähriger innerhalb von 5 Jahren ernsthaft eine Familiengründung in Betracht zieht, der Vermieter hier also verpflichtet gewesen wäre, darauf hinzuweisen.
Im Moment kommt aber ein weiterer interessanter Sachverhalt hinzu - der Vormieter, über den ich an diese Wohnung kam, hat mit den Vermietern darüber diskutiert, dass der Sohn ja dort einziehen könnte, der hat aber abgelehnt, weil ihm die Wohnung zu teuer gewesen wäre - das ist jetzt eher schlecht für mich oder?
Susanne
Das versteh ich jetzt nicht.
Der Vormieter hat Dich als Nachmieter vorgeschlagen. Hat aber den Vermieter auch gefragt, ob nicht "Sein Sohn" (des Vermieters) dort einziehen wolle. Zu dem Zeitpunkt war dem Sohn die Wohnung zu teuer, oder was?
Das wäre doch prima für Dich! Die Aussage vom Vormieter würde ich mir schriftlich geben lassen, dass noch vor 10 Monaten der Einzug des Sohnes in diese Wohnung abgeschlagen wurde! (Hatte er da schon die gleiche Freundin?)
AlexanderHansen
Genau, der Vormieter hat mich als Mieter vorgeschlagen, nachdem er mit den Vermietern und Sohn drüber diskutiert hat ob der Sohn nicht in die Wohnung einziehen wollte. Beide Parteien haben das damals abgelehnt, der Sohn, weil ihm die Wohnung zu teuer gewesen sei. Das hab ich bis vorhin noch nicht gewusst - hab eben mal mit dem Vormieter (Kollege von mir) drüber gesprochen, der hat mir das dann erzählt. Ob er damals schon die gleiche Freundin hatte weiß ich nicht - glaube aber nicht.
Susanne
Jedenfalls ist das positiv für Dich, die Aussage Deines Kollegen, falls Du dann doch zum Anwalt gehen würdest.
AlexanderHansen
Das war mir noch nicht so richtig klar, in welche Richtung sich das genau auslegen lassen könnte. Der Vermieter konnte ja nach der Aussage seines Sohnes, dass ihm die Wohnung zu teuer sei, auch nicht davon ausgehen, dass sich das so kurzfristig ändert.
Susanne
Der Vermieter hätte die Wohnung ja an seinen Sohn billiger vermieter können.
Hat der Sohn also inzwischen nicht einen besser bezahlten Job, hat sich ja seine Situation nicht geändert.
Es geht ja darum, dass der Sohn die Wohnung nicht wollte, als diese frei war und er es sich nach 10 Monaten anders überlegt. Hat sich nicht etwas wesentliches geändert, wäre das doch absehbarer Bedarf gewesen!!!
AlexanderHansen
OK, mir ist die Problematik mittlerweile etwas klarer, vielen Dank!
Die schriftliche Kündigung steht ja auch noch aus und ich bin natürlich ganz besonders auf die darin aufgeführte Begründung gespannt. Danach werde ich das ganze nochmal mit dem Mieterverein durchgehen.
Susanne
Vollkommen richtig. Wenn Du natürlich Mitglied bist, ist das die richtige Vorgehensweise.
Auch muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er dagegen angeht oder nicht.
Der eine hat lieber sein Ruhe und zieht aus, ein anderer kämpft eher für sein Recht. Wenn man allerdings davon ausgehen kann, dass eine Sache vor Gericht landet, sollte man von vornherein zu einem Fachanwalt gehen, da der Mieterbund einen nicht vor Gericht vertritt.
AlexanderHansen
Hi,
heut kam dann die schriftliche Kündigung. Da ich denke, dass das vielleicht interessant sein könnte, geb ich die hier mal im orginalen Wortlauf wieder:
wie mit Ihnen am 25.09.07 abends besprochen, müssen wir leider wegen Eigenbedarf für unseren Sohn, den Mietvertrag für Ihre Wohnung zum 31.12.07 kündigen.
Mit freundlichen Grüßen[/quote:9c3eb]
<!-- s --><!-- s -->
AlexanderHansen
Dass die Kündigung nichtig ist, braucht meiner Meinung nach nicht diskutiert werden und wenn ich wirklich so naiv wäre zu glauben, dass er mir einfach so ein paar Tausend Euro als Abschiedsgeschenk hinterher wirft, hätte ich ihm die Kündigung ja längst um die Ohren geknallt - ehrlich gesagt habe ich mit der Kündigung in genau dieser Form gerechnet und wollte ihn vorher nicht "auf dumme Ideen" bringen.
Wie schon erwähnt geht das jetzt zum Mieterverein, die das im schlimmsten Fall mit dem Anwalt des Vermieters klären - dafür hat mir allerdings die schriftliche Kündigung gefehlt. Bei einem evtl. Rechtsstreit vor Gericht würde mir der Mieterverein natürlich nicht mehr zur Seite stehen, so wie ich den Sachverhalt sehe, müsste der Anwalt des Vermieters ihm allerdings davon abraten, die Sache vor Gericht auszutragen. Aber jetzt erstmal abwarten, was der Meiterverein sagt.
Noch was zu dem Link von dir, das gibt´s eine Begründung, die ich ziemlich kritisch finde:
wenn der Vermieter seinem Kind die gekündigte Wohnung zur Verfügung stellen will, weil sonst die Gefahr besteht, daß sich das Kind vom Elternhaus löst.[/quote:71dea]
Das ist ja nix anderes als ein Totschlagargument und würde alle anderen Begründungen umwerfen, z.B. "Weil die Gefahr besteht, dass unser Sohn sich vom Elternhaus löst, stellen wir ihm die Wohnung mit dem größeren Balkon zur Verfügung - sie müssen leider ausziehen" - und ich könnte da nix dran machen...
Ghostraider
Dann klemm dir mal den Wisch unter den Arm und geh zum Rechtsanwalt oder Mieterschutz mit Rechtsanwalt und lass dich beraten.
Meiner Ansicht nach reicht diese Begründung nicht aus, da der Sohnemann ja eine Wohnung hat, auch wenn nur 60m² die aber evtl. für 2 Personen ausreichend sind.
Gruß
Ghost
Ghostraider
Hier mal etwas zum Eigenbedarf.
<!-- m --> http://www.bmj.bund.de/files/-/1311/Mieterschutz%20bei%20Eigenbedarf.pdf">http://www.bmj.bund.de/files/-/1311/Mie ... bedarf.pdf <!-- m -->
Gruß
Ghost