mcpba hat diese Frage gestellt
Liebes Forum,
ich wohne mit zwei Mitbewohnern in einer Altbauwohnung in Karlsruhe. Wir haben seit geraumer Zeit das Problem, dass unser Wasserhahn (ca. 3 Jahre alt) in der Küche schwergängig ist und sich nur mit viel Kraftaufwand zudrehen lässt und dann auch 15-20 Minuten nachtropft. Eine Mitbewohnerhin kriegt den Wasserhahn mit ihrer Kraft prinzipiell nicht zu, wenn die Hände nass sind, dann ist das Schließen keinem von uns möglich.
Es ist, auch dem Vermieter, bekannt, dass das Wasser hier sehr kalkhaltig ist, sodass Verkalkung in verstärktem Maße zu erwarten ist. Bisher bestand die Lösung des Vermieters darin, aufzuschrauben und Entkalker zu verwenden. Das hat aber nicht geholfen.
Nun war der Vermieter heute nochmal da, haben ihm das Problem nochmals gezeigt, mit dem Hinweis, dass wir den Hahn kaum zukriegen. Er (mit seiner Kraft) hat es jedoch geschafft und meinte daher nur lapidar: "Wieso, funktioniert doch", "Ich möchte ungern 100-200 Euro ausgeben, wann der Hahn noch funktnioniert".
Nun zu meiner Frage: Haben wir das Recht, den Vermieter um eine Reparatur zu bitten, weil der Hahn defekt ist? Oder müssen wir die Schwergängigkeit dulden?
Danke schon mal und viele Grüße!