Ghostraider
Einer Klage würde ich zustimmen da Sie im Recht sind. Die Vermieterin hätte Ihnen die Gelegenheit zur Nachbesserung geben müssen. Auch hätten Sie einen Kostenvoranschlag einholen können und wenn dieser billiger ist wird über diesen Abgerechnet.
Anderseits, wenn ein Übergabeprotokoll ohne Mängel ausgestellt wurde können nur versteckte Mängel bis zu einem halben Jahr nachträglich geltend gemacht werden. (Ein Türblatt welches nicht richtig lackiert ist ist kein versteckter Mangel.
Von einer Verrechnung würde ich abraten da darüber dann von der anderen Seite über den Klageweg der Betrag gefordert wird.
Ich würde den ganzen Rummel einem Rechtsanwalt in die Hände geben und im Klageverfahren bekommt die Vermieterin auch noch die Kosten aufgebrummt.
Gruß
ghost
borstel74
Hallo Ghost - besten Dank für Deine schnelle Antwort! ... werd ich jetzt so machen wie von Dir vorgeschlagen.
Gruß,
borstel