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thomcat65 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

die Tochter meiner Vermieterin wohnt in der Ergeschosswohnung unseres 3-Parteien-Hauses. Sie hat das "Regiment" für die beiden Mietparteien übernommen. Eine ihrer eigentlichs sinnvollen Regelungen war die Erstellung eines Putzplanes für die Treppen im Haus. Jede der 3 Parteien putzt im 3-Wochen-Rythmus das gesamte Treppenhaus. Dieser Plan startete in der 50. Kalenderwoche 2007. Bisher bin ich der Einzige, der sich 100%ig dran gehalten hat. Mein Dachgeschossnachbar hatte Anfangs gar nicht geputzt, vor 3 Wochen das Erste mal. Allerdings 1 Woche später als eingeteilt. Ebenso die Tochter der Vermieterin, sie putzte in meiner Woche, vorher hat sie es ebenfalls mehrfach nicht erledigt.
Jetzt meine Frage: Zu was kann ich verpflichtet werden? Muss ich überhaupt putzen (Die Hausordnung ist nicht existent)? Wie soll ich mich sinnvoll verhalten?

VG Thomcat

2 Kommentare zu „Treppenputzplan”

Susanne Experte!

Wenn es keine Hausordnung gibt, auch keine mit dem Mietvertrag ausgegeben wurde und Du im Mietvertrag nicht verpflichtet bist zu putzen dann brauchst Du es nicht.
Die Kosten für eine Hausreinigung durch Dritte musst Du nur übernehmen bzw. kann nur über NK abgerechnet werden, wenn dies auch im MV vereinbart ist. Ansonsten haben die VM einfach Pech gehabt. Wenn es Dir wichtig ist kannst Du ja Deinen Teil des Hausflurs regelmässig reinigen.

thomcat65

Hallo Susanne,

Du könntest richtig liegen. Mir wurde in der Tat keine Hausordnung ausgegeben.

VG Thomas

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