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schneeballschlachter hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe gerade die Ausarbeitung meines Mietvertrages für meine Wohnung vorliegen und bin mir bezüglich eines Punktes etwas unsicher. Darin steht:

§ 6 Ausbesserungen und bauliche Veränderungen

1. [...]

2. Die Kosten von Kleinreparaturen (kleine Schäden an Installationen für Elektro, Gas, Wasser, Heizung, Kochen, Fenster und Türverschlüssen trägt:

(und dann kommen da so Checkboxen, bei der ersten steht Vermieter und die zweite ist angekreuzt und darin steht folgendes)

der Mieter, bis zu einer Höhe von 75€ pro Fall, jedoch nur bis zu einer Gesamthöhe von 8 % der Jahresnettokaltmiete.

3. Die Kosten der Schönheitsreparaturen (Anstreichen/ Tapezieren von Wänden und Decken und anstreichen von Fußböden, Heizkörpern, rohren, Türen innen und Fenstern innen trägt der Mieter.

Meine Frage: Ist es normal, dass der Mieter für die Punkte 2) und 3) die Kosten trägt?
Im Punkt 2) würde dies ja bedeuten, dass ich im Fall einer unverschuldeten kaputen Heizung die Reparaturkosten zu tragen habe, oder?

Im Punkt 3) würde dies ja bedeuten, dass der Vermieter die Wohnung streichen lassen kann und es mir dann in Rechnung stellen lassen kann, oder?

Sind diese Klauseln in einem Mietvertrag normal?

Gruß

schneeball

2 Kommentare zu „Ausbesserung und bauliche Veränderungen”

edy Experte! 01.02.2010 15:40

Hallo schneeballschlachter,
Zu den Reparaturen:
Sollte die Reparatur 76€ betragen dann hat
der VM die komplette RP. zu bezahlen.
Zu Pkt.3 :
Wenn eine Schönheitsreperatur nötig ist
kannst du diese selbst ausführen,und
mußt die Farbe und Material bezahlen.
d.h. du kannst dem VM deine Arbeitsleistung nicht in Rechnung stellen.
Dies trifft eigentlichnur beim Auszug zu oder man wohnt sehr lange in der Wohnung.
Der VM kann natürlich nicht die Wohnung
streichen lassen.
siehe hier;

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden.html

und hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Schoenheitsreparaturen/sa.htm

lg
edy

Berthelstal Experte! 01.02.2010 18:15

Die Punkte 2+3 müssen Sie kostenmäßig tragen.
Sie interpretieren diesen Passus im Vertrag falsch.
Sie müssen eine unverschuldet kaputte Heizung nicht tragen, sondern nur Kleinreparaturen bis 75 € pro Fall. Das kann auch sein z.B. Dichtungen wechseln, Lichtschalter reparieren oder ähnliches.
Die Kosten für die Schönheitsrepararturen liegen ebenfalls bei Ihnen. Aber das der Vermieter diese für Ihr Geld durchführen läßt ist damit nicht gemeint.
Die angeführten §§ gehen so schon in Ordnung.

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