edy 01.02.2010 15:40
Hallo schneeballschlachter,
Zu den Reparaturen:
Sollte die Reparatur 76€ betragen dann hat
der VM die komplette RP. zu bezahlen.
Zu Pkt.3 :
Wenn eine Schönheitsreperatur nötig ist
kannst du diese selbst ausführen,und
mußt die Farbe und Material bezahlen.
d.h. du kannst dem VM deine Arbeitsleistung nicht in Rechnung stellen.
Dies trifft eigentlichnur beim Auszug zu oder man wohnt sehr lange in der Wohnung.
Der VM kann natürlich nicht die Wohnung
streichen lassen.
siehe hier;
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden.html
und hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Schoenheitsreparaturen/sa.htm
lg
edy
Berthelstal 01.02.2010 18:15
Die Punkte 2+3 müssen Sie kostenmäßig tragen.
Sie interpretieren diesen Passus im Vertrag falsch.
Sie müssen eine unverschuldet kaputte Heizung nicht tragen, sondern nur Kleinreparaturen bis 75 € pro Fall. Das kann auch sein z.B. Dichtungen wechseln, Lichtschalter reparieren oder ähnliches.
Die Kosten für die Schönheitsrepararturen liegen ebenfalls bei Ihnen. Aber das der Vermieter diese für Ihr Geld durchführen läßt ist damit nicht gemeint.
Die angeführten §§ gehen so schon in Ordnung.