Bladder 10.09.2010 06:17
Eine Mietminderung ist gegeben, wenn ein erheblicher Mangel den Wohnwert der Wohnung mindert. Die Rechtsgrundlage findet man in § 536 BGB.
Nach der Schilderung kann man sich eine Minderung vorstellen.
Vom Tage der Meldung an den Vermieter bis zur Behebung des Schadens kann man die Miete mindern. Die Höhe wird durch den Mieter bestimmt, der Mieter ist beweispflichtig.
Im Internet gibt es Mietminderungstabellen, die einen Anhalt für die Höhe geben können. So um die 20% scheinen angemessen.
Eine einheitliche Rechtsprechung ist nicht möglich, da jeder Fall individuell anders ist.