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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich brauche mal ganz dringend Eure Hilfe. Ich bin im Juli letzten Jahres aus einer Mietwohnung ausgezogen. Die Wohnung sollte über einen Makler neu vermietet werde. Bei meinem Neubezug der Wohnung hatte ich (da nicht vorhanden) Teppichboden samt Fußleisten verlegen lassen. In der Zeit Wohnungsübergabe wurde (leider nur mündlich ) mit der Maklerin und dem Vermieter vereinbart, dass ich für den Teppich eine Ablösesumme von 400€ möchte. Diese Summe hat mir die Maklerin auf Basis des Zusatndes und des genannten Neupreises genannt. Für den Fall, dass weder Vermieter noch Nachmieter an dem Teppich interessiert sind, hatte ich zugesagt den Teppich umgehend aus der Wohnung zu entfernen. Der Vermieter gab an, dass er selbst nicht bereit ist, den Teppich zu erwerben und dies mit dem Nachmieter zu klären sei. Die Aufgabe der Klärung sollte (gemäß mündlicher Vereinbarung) durch den Vermieter und/ oder die Maklerin erfolgen.

In der letzten Woche habe ich einen Brief erhalten, in dem mein alter Vermieter Nebenkosten für 2004 von mir fordert. Ich habe auf diesem Wege erfahren, dass die Wohnung jetzt wieder vermietet ist! Mit meinem Teppich und ohne dass ich dafür einen Cent gesehen habe. Die Maklerin streitet ab eine Vereinbarung bzgl. des Ablösebetrages mit mir getroffen zu haben.

Jetzt meine Frage: Darf der Vermieter die Wohnung ohne Weiteres mit meinem Teppich wieder vermieten, ohne mich davon in Kenntnis zu setzen? Eigentlich ist der Teppich doch mein Eigentum, oder? Das macht mich echt wütend ! Die Rechnung vom 11.04.2001 liegt mir vor.

Geplantes weiteres Vorgehen: Ich würde jetzt gern die 400€ vom Vermieter verlangen. Bei "Zahlungsunlust" würde ich den Teppich aus der Wohnung entfernen (aber auch nur um ihn zu ärgern). Bin ich da rechtlich auf der sicheren Seite? Oder verliere ich das "Eigentumsrecht" mit Auszug ohne schriftliche Vereinbarung über die geforderte Ablösesumme? Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank!!!
Somfy

5 Kommentare zu „Ablösevereinbarung/ Abstandszahlung”

Tomraid Experte!

Hallo erstmal,

klar könne wir dir helfen, dafür ist das Forum ja da <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Leider fehlt in deiner Ausführung eine wesentliche Angabe.

Wie kann der Teppich denn drinne sein, wenn er nicht vor Auszug oder beim Auszug rausgenommen wurde?

Hast du den da einfach drinnen gelassen? Oder gibt es ein Abnahmeprotokoll?

1.) Du hast leider kein Anspruch auf jegliche Vergütung für den Teppich, weil mündlich! Mündliche Absprachen sind im Mietrecht nichts wert!

2.) Wenn du bei der Abnahme den Teppich drinne gelassen hast, hat der Vermieter den wahrscheilich übernommen, aber Vorsicht, bis 6 Monate nach Auszug kann er den noch entfernen lassen, wenn das im Abnahmeprotokoll als Mangel angegeben wurde!

Nun was wurde denn zum Abschluß gemacht?

somfy

Hallo zurück!

Erszttmal danke für die schnelle Antwort!!

Also: Der Teppich (bzw. Auslegwahre) ist nach meinem von mir komplett gereinigt nach meinem Auszug in der Wohnung geblieben. Ziel war es, dafür vom Vermieter bzw. vom Nachmieter etwas Kohle zu sehen. Die Absprachen bzgl. der Übernahme sind aber alle leider nur mündlich getroffen worden.

Abnahmeprotokoll: Ein schriftliches Abnahmeprotokoll wurde m.E. gemacht. Die Sache mit dem Teppich wurde allerdings nicht vermerkt. Ich bin auch echt ein treudoofes Schaaf. Meinst Du echt, dass mir die mündlichen Zusagen des Vermieters und der Maklerin nicht helfen?? Auf wen kann man sich denn überhaupt noch verlassen? Schenke ich dem Vermieter im Moment meines Auszuges alles was noch in der Wohnung ist und nicht im Abnahmeprotokoll vermerkt wird?? Das kann doch echt nicht wahr sein, dass der mit diesem Betrug durchkommt! Das hat der voll drauf angelegt und mich gelinkt! Das ist so frech!! Er muss doch irgendwie belegen, dass das sein Teppich ist! Aber da ist wohl eher der Wusch Vater des Gedanken...

Gruß!

Hallo erstmal,

klar könne wir dir helfen, dafür ist das Forum ja da <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Leider fehlt in deiner Ausführung eine wesentliche Angabe.

Wie kann der Teppich denn drinne sein, wenn er nicht vor Auszug oder beim Auszug rausgenommen wurde?

Hast du den da einfach drinnen gelassen? Oder gibt es ein Abnahmeprotokoll?

1.) Du hast leider kein Anspruch auf jegliche Vergütung für den Teppich, weil mündlich! Mündliche Absprachen sind im Mietrecht nichts wert!

2.) Wenn du bei der Abnahme den Teppich drinne gelassen hast, hat der Vermieter den wahrscheilich übernommen, aber Vorsicht, bis 6 Monate nach Auszug kann er den noch entfernen lassen, wenn das im Abnahmeprotokoll als Mangel angegeben wurde!

Nun was wurde denn zum Abschluß gemacht?[/quote:623b7]

somfy

Hallo zurück!

Erstmal danke für die schnelle Antwort!!

Also: Der Teppich (bzw. Auslegwahre) ist nach meinem von mir komplett gereinigt nach meinem Auszug in der Wohnung geblieben. Ziel war es, dafür vom Vermieter bzw. vom Nachmieter etwas Kohle zu sehen. Die Absprachen bzgl. der Übernahme sind aber alle leider nur mündlich getroffen worden.

Abnahmeprotokoll: Ein schriftliches Abnahmeprotokoll wurde m.E. gemacht. Die Sache mit dem Teppich wurde allerdings nicht vermerkt. Ich bin auch echt ein treudoofes Schaaf. Meinst Du echt, dass mir die mündlichen Zusagen des Vermieters und der Maklerin nicht helfen?? Auf wen kann man sich denn überhaupt noch verlassen? Schenke ich dem Vermieter im Moment meines Auszuges alles was noch in der Wohnung ist und nicht im Abnahmeprotokoll vermerkt wird?? Das kann doch echt nicht wahr sein, dass der mit diesem Betrug durchkommt! Das hat der voll drauf angelegt und mich gelinkt! Das ist so frech!! Er muss doch irgendwie belegen, dass das sein Teppich ist! Aber da ist wohl eher der Wusch Vater des Gedanken...

Gruß!

Hallo erstmal,

klar könne wir dir helfen, dafür ist das Forum ja da <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Leider fehlt in deiner Ausführung eine wesentliche Angabe.

Wie kann der Teppich denn drinne sein, wenn er nicht vor Auszug oder beim Auszug rausgenommen wurde?

Hast du den da einfach drinnen gelassen? Oder gibt es ein Abnahmeprotokoll?

1.) Du hast leider kein Anspruch auf jegliche Vergütung für den Teppich, weil mündlich! Mündliche Absprachen sind im Mietrecht nichts wert!

2.) Wenn du bei der Abnahme den Teppich drinne gelassen hast, hat der Vermieter den wahrscheilich übernommen, aber Vorsicht, bis 6 Monate nach Auszug kann er den noch entfernen lassen, wenn das im Abnahmeprotokoll als Mangel angegeben wurde!

Nun was wurde denn zum Abschluß gemacht?[/quote:d47cf][/quote:d47cf]

somfy

Hallo zurück!

Erstmal danke für die schnelle Antwort!!

Also: Der Teppich (bzw. Auslegwahre) ist nach meinem Auszug von mir komplett gereinigt und in der Wohnung geblieben. Ziel war es, dafür vom Vermieter bzw. vom Nachmieter etwas Kohle zu sehen. Die Absprachen bzgl. der Übernahme sind aber alle leider nur mündlich getroffen worden.

Abnahmeprotokoll: Ein schriftliches Abnahmeprotokoll wurde m.E. gemacht. Die Sache mit dem Teppich wurde allerdings nicht vermerkt. Ich bin auch echt ein treudoofes Schaaf. Meinst Du echt, dass mir die mündlichen Zusagen des Vermieters und der Maklerin nicht helfen?? Auf wen kann man sich denn überhaupt noch verlassen? Schenke ich dem Vermieter im Moment meines Auszuges alles was noch in der Wohnung ist und nicht im Abnahmeprotokoll vermerkt wird?? Das kann doch echt nicht wahr sein, dass der mit diesem Betrug durchkommt! Das hat der voll drauf angelegt und mich gelinkt! Das ist so frech!! Er muss doch irgendwie belegen, dass das sein Teppich ist! Aber da ist wohl eher der Wusch Vater des Gedanken...

Gruß!

Hallo erstmal,

klar könne wir dir helfen, dafür ist das Forum ja da <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Leider fehlt in deiner Ausführung eine wesentliche Angabe.

Wie kann der Teppich denn drinne sein, wenn er nicht vor Auszug oder beim Auszug rausgenommen wurde?

Hast du den da einfach drinnen gelassen? Oder gibt es ein Abnahmeprotokoll?

1.) Du hast leider kein Anspruch auf jegliche Vergütung für den Teppich, weil mündlich! Mündliche Absprachen sind im Mietrecht nichts wert!

2.) Wenn du bei der Abnahme den Teppich drinne gelassen hast, hat der Vermieter den wahrscheilich übernommen, aber Vorsicht, bis 6 Monate nach Auszug kann er den noch entfernen lassen, wenn das im Abnahmeprotokoll als Mangel angegeben wurde!

Nun was wurde denn zum Abschluß gemacht?[/quote:9a388][/quote:9a388]

Tomraid Experte!

Tja sagen wir es mal so,

hast du die Quittung noch?

Wenn ja..könnte ein kluger Anwalt evtl. da noch was drehn, wegen Eigentum etc.

Doch leider sehe ich ohne schriftlichen Nachweis da echt schwarz. Und sei mal ehrlich, wenn dass im Abnahmeprotokoll nicht drinne steht na was haste dann noch für Chancen?

Im Mietrecht gilt leider nur schriftliches vor dem Kadi (Richter)

Das ganze mündliche drumm und dranne wird dir erhebliche Kopfschmerzen bringen. Sorry aber so sieht die Realität leider aus.

Tip am Rande: Immer schriftlich alles festhalten, und nie mündlich!

MfG

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