Gast
Die besagten Gegenstände sind durch den Einbau fester Bestandteil der Wohnung geworden und so das Eigentum des Vermieters geworden. Der Vormieter hat jedoch das Recht, sie vor dem Auszug aus der Wohnung zu entfernen und den Ursprungszustand wieder herzustellen.
Wenn diese Sachen durch den Nachmieter übernommen werden, handelt es sich um einen normalen Kaufvertrag. Für den Fall, dass bereits Einigkeit über die 1500 Euro erzielt wurde, ist dies ein rechtlich bindender Kaufvertrag. Ich habe dich jedoch so verstanden, dass bisher zu keinem Preis eine Einigung erreicht wurde, also gibt es auch keine Zahlungsverpflichtung.
Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass sich beim Auszug aus einer Wohnung keine grossen Summen als Ablöse erziehlen lassen. Man hat am Ende die Wahl alles (Fliesen etc. ) umsonst drin zu lassen oder es mit viel Aufwand rauszureissen und die Entsorgung zu zahlen und den Urzustand wieder herzustellen.
Bedenke allerdings, dass du , falls dein Vormieter sich diese Mühe wirklich macht, beim Einzug eine Wohnung vorfindest, die ganz anders aussieht als die besichtigte Traumwohnung.
Gruss aus Bayern