Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir wohnen in einem EFH zur Miete, dass wir nun gekauft haben. Vertragsunterzeichnung war am 30.06.07, der Geldfluss hat nun auch stattgefunden. Mit der Vertragsunterzeichnung haben wir die Zahlung der Miete eingestellt.....nun fragt der Vorbesitzer nach seiner restlichen Miete.
Nun stellt sich für uns die Frage: für welchen Zeitraum müssen wir ihm denn noch Miete bezahlen? Bis zur Vertragsunterzeichnung, oder bis zum Tage des Geldflusses oder sogar noch länger (Grundbuchumtragung?)?
Eigentlich kann es doch nicht sein, dass er als Vermieter schon das Geld vom Kauf bekommen hat und trotzdem noch Miete verlangt?
Danke und freundlichen Gruß,
Lana