capo
Die Frage ist eigentlich, warum der Nachmieter Ablöse zahlen muss/will?
Gehört es nicht dem Vermieter???
Damit der Vermieter eine Abrechnung machen kann, muss er den Stand des Heizöls aufnehmen und die verbrauchten Liter (zum Preis des Einkaufs: Rechnung des Lieferanten) mit deinen Vorrauszahlungen verrechnen.
Somit ist eigentlich nur die Aufnahme des Ölstandes beim Auszug wichtig.
Das sollte sich der Vermieter notieren.
Anders liegt der Fall, wenn Du das Heizöl bezahlt hast. Dann entscheidet ebenfalls die Rechnung des Lieferanten. Auf diese Art zahlt jeder nur seinen echten Verbrauch.
Gruß,
Capo
Miles
Hallo capo,
das Öl habe ich komplett bezahlt. Beim Einzug in das Haus habe ich damals dem Vermieter das Öl abgekauft, das im Tank war (Plastikgehäuse, Ölstand sichtbar).
Nun, beim Auszug, befinden sich noch etwa 2800 Liter im Öltank. Der Nachmieter (siehe oben) möchte das Öl übernehmen.
Die Frage ist, ob es eine Regelung gibt, was den Ölpreis angeht. Gilt der Preis/Liter, zu dem ich den Öltank habe füllen lassen, oder der aktuelle Tagespreis? Ist alles vielleicht nur eine Verhandlungssache?
Oder muss der Vermieter mir das Öl abkaufen, um es dann an den Nachmieter zu veräußern?
Viele Grüße
Miles
capo
Eine Regelung gibt es nicht, jedoch kann ich nur sagen, dass normalerweise nicht der Tagespreis zur Kostenumlage genommen wird.
Stelle dir nur mal die Berechnung einer Jahresabrechnung vor, wenn man das für mehrere Mieter über ein Jahr machen soll.
Ich denke, es ist am besten deinen Preis über die nachgetankten Liter zu berechnen. Ist dann noch ein Rest drin, würde ich den Vermieterpreis berechnen.
Aber wie gesagt, eine Regelung gibt es nicht, doch so kann sich wohl keiner beklagen, oder?
Viel Spaß beim Berechnen <!-- s --><!-- s -->
Capo