Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hey, danke für Eure Antworten.

Na da kann ich mich ja noch auf Einiges gefasst machen. Mein Ex-Vermieter wollte damals sogar die Kaution ganz bzw. teilweise einbehalten, da von meinen bereits bezahlten Nebenkosten "ohnehin nichts übrig bleiben wird".

Zur Anmerkung: Habe dort von 01.02.03 bis 31.08.03 gewohnt. Habe alleine gewohnt, die letzten 3 1/2 Monate war ich garnicht mehr dort und habe über € 500,- an Nebenkosten bezahlt.

Bin ja mal gespannt.....
Stichwörter: auszug + nebenkostenabrechnung

0 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung nach Auszug”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.