Berthelstal 07.12.2010 23:09
"Mitminderung nach Abschluß der Maßnahme im Ermessen des Vermieters" ? Und das nach Abschluß der Baumaßnahme ?
Was ist denn das? Lassen Sie sich darauf nicht ein!
Sie können eine Mietminderung ab Beginn des Mangels(Baulärm) vornehmen und das solange bis die Baumaßnahme beendet ist.
Führen Sie Buch über die fraglichen Zeiten.
Über die Höhe werden Sie im Internet fündig und kürzen Sie monatlich entsprechend. Kaltmiete und Betriebskosten um den gleichen Prozentsatz kürzen. Die Genossenschaft setzen Sie aber davon bitte in Kenntnis.
Sie sollten das aber schon tun, denn nach der Sanierung steht Ihnen eine Mieterhöhung ins Haus.
momolino 09.12.2010 11:29
Hallöchen, danke für die zügige Antwort, wo finde ich denn etwas im Netz und darf ich auch die Nebenkosten kürzen? 10% erscheint mir wenig, so sagen es die Vermieter - und das natürlich hinterher, schriftlich haben wir nichts.
Antje