Gast
Der Kaminkehrer muss dem Eigentümer eine genau aufgeschlüsselte Rechnung vorlegen. Darin muss er aufführen, welche Gebühr für welche Arbeit angefallen ist. Bei Mietwohnungen können die Schornsteinfegerkosten auf den Mieter umgelegt werden. Das geschieht in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters.
Es ist aber überall nur die Rede von:Schornsteinreinigung: Kosten der Immissionsmessung und für den Schornsteinfeger (Kehrgebühren).
Die Abnahme fällt wohl nicht in den Umlegebare Kosten auf den Mieter !!!