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Instandsetzung und Schönheitsreparaturen
Wird ein morsches Fenster durch ein neues Fenster ersetzt, muss der Vermieter auch den ursprünglichen Renovierungszustand einer Wohnung wieder herstellen (Tapezieren und Streichen). Das gilt auch, wenn laut Mietvertrag der Mieter für Schönheitsreparaturen aufzukommen hat. (AG Berlin Wedding, Az. 18 C 195/93)