Schimmy hat diese Frage gestellt
Unsere wohnung ist zum 30.06.09 gekündigt.
Wir versuchen seit anfang der woche (22.06) einen abnehmetermin bei unsere wohnungsbaugeselschaft zu bekommen, werden aber immer vertröstet...
nun die frage:
wenn ein abnahmetermin nicht bis zum 30.06 zu stande kommen sollte, sind wir dann noch in der pflicht weiter die miete zu zahlen??
wir haben uns ja um einen termin bemüht aber keinen bekommen...!
danke schonmal im vorraus