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Duldung bei Modernisierung
Der Mieter muß den Einbau einer Gasetagensammelheizung dulden, die den Wohnraum modernisiert und weniger Energieleistung verlangt als die vom Mieter vertragsgemäß installierte Nachtspeicherheizung, sofern die Genehmigung des Vermieters sich lediglich auf die installierten Elektrogeräte bezog und für die Dauer ihrer - nicht mehr gegebener - Tauglichkeit galt. (AG Münster, Urteil vom 27.2.1996 - 5 C 633/95)