rhw
Hallo tscharlie,
die Witwe tritt - falls noch nicht vertraglich selbst Mieterin - automatisch in den Mietvertrag ein. Eine Sonderkündigung ist nicht vorgesehen.
Aufhebungsvertrag oder andere einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter suchen, vielleicht unter Hinweis auf Zahlungsschwierigkeiten.
MfG
rhw