feuerblume hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Hinter unserem Haus (gemietet natürlich ) wurde eine Kellertreppe entfernt und statt dessen eine Mauer gezogen und der Rest ebenerdig (also ehemals das Ende der Treppe) abgetragen.
Dadurch entstand nun eine Mauer, von der aus man ca. 2 Meter tief fallen kann.
Diese ehemalige Treppe befindete sich in unmittelbarer Nähe der Freifläche für meine Kinder (2 und 5) und ist daher natürlich eine große Gefahr.
Weiß jemand ab welcher Höhe der Vermieter verpflichtet ist diese Gefahrenzone durch einen Zaun abzusichern?
Danke im Voraus.
LG feuerblume