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Treppenhausbeleuchtung und Sicherheit
Der Vermieter verletzt seine Verkehrssicherungspflicht gegenüber Personen im Haus, wenn die Treppenhauslicht nur 20 Sekunden lang brennt. Das Licht muss solange brennen, dass wenigstens 2 Stockwerke geschafft werden. Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, auf jeder Etage erneut den Lichtschalter zu betätigen. (OLG Koblenz, Az. 5 U 324/95, aus: WM 1997, S. 50)