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Altersversorgung Verdienst- und Entlohnung - Betriebsrenten Insolvenzschutz

4.4.2001 3 AZR 458/98 Der Insolvenzschutz für Versorgungsanwärter (§ 7 Abs. 2 BetrAVG) umfaßt nicht eine dem Arbeitnehmer zugesagte, nach variablen Größen bemessene Dynamisierung der laufenden Betriebsrente. Diese Begrenzung der Insolvenzsicherung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten BetrAVG § 2 Abs. 5, § 7 Abs. 1, 2 und 5; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 BGB §§ 133, 157, § 242 Vertrauensschutz Leistungsordnung A des Essener Verbandes idF vom 1. Januar 1992 § 6, § 11 Abs. 6

Aktenzeichen: 3AZR458/98 Paragraphen: BetrAVG§2 BetrAVG§7 GGArt.3 GGArt.14 BGB§133 BGB§157 BGB§242 Datum: 2001-04-04

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