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Altersversorgung (betriebliche)

Die betriebliche Altersversorgung ist die vom Arbeitgeber freiwillig finanzierte Altersversorgung für seine Arbeitnehmer. Die Leistungen treten dann zur allgemeinen Rente aus der Sozialversicherung hinzu. Grundlage für die Leistungen sind Einzelvereinbarungen in Arbeitsverträgen, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Bei arbeitsvertraglichen Zusagen ist der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Das Recht der betrieblichen Altersversorgung ist im Betriebsrentengesetz geregelt.

Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung erfolgen entweder in Form eines Ruhegeldes (Betriebsrente) oder durch Zahlungen aus der Pensionskasse bzw. aus der Unterstützungskasse. Die Altersversorgung auf Grund betrieblicher Versorgungszusagen unterliegt dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Danach bleibt die Anwartschaft eines Arbeitgebers auf Versorgungsleistungen von seinem 35. Lebensjahr ab beim Ausscheiden aus dem Betrieb erhalten, wenn die Zusage mindestens 10 Jahre zurückliegt oder wenn die Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre beträgt und die Zusage mindestens 3 Jahre zurückliegt. Bei einem Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Eintritt des Versorgungsfalls kommt auch eine einvernehmliche Ablösung durch Zahlung einer Abfindung in Betracht.

Die Aufwendungen des Unternehmens für die betriebliche Altersversorgung werden steuerlich begünstigt.
Stichwörter: altersversorgung + betriebliche

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