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reginaklene hat diese Frage gestellt
Ich habe eine 2-Zi-Wohnung an ein unverheiratetes Paar vermietet. Beide stehen im Mietvertrag, jedoch ist die Lebensgefährtin arbeitslos geworden, ein Sozialfall sozusagen. Sie ist Ausländerin und hat überhaupt erst ein Jahr in Deutschland gearbeitet. Da sich beide hoffnungslos zerstritten haben, unter anderem auch, weil ihre Schwester seit Wochen zu Besuch ist, möchte mein im Grunde anständiger Mieter eine Lösung finden, seine Partnerin aus der Wohnung herauszukomplimentieren. Er fragt mich nun, ob ich sie aus dem Mietvertrag herausstreichen könnte, was natürlich nicht geht. Aber welche anderen Möglichkeiten gäbe es eventuell zur Lösung dieses Problems ?

2 Kommentare zu „Auszugsverweigerung”

Berthelstal Experte! 25.01.2010 13:42

Wenn Sie den Mietvertrag auch mit ihr abgeschlossen haben und Sie keine schwerwiegenden Vertragsverletzungen begangen hat, ist eine Kündigung sehr schwierig.
Aber einen wochenlangen Besuch ihrer Schwester müssen Sie nicht dulden. Da diese Schwester sich möglichweise hier dauerhaft einrichten möchte, ist Handeln angesagt. Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt und er wird Ihnen sicherlich helfen. Schieben Sie es aber nicht auf die lange Bank.

bitteumrat Experte! 25.01.2010 14:47

Geht das nicht einfacher? Ordentlich beiden Parteien kündigen und direkt an den alten Mieter wieder vermieten?

Also kündigen zum 30.April und schonmal Mietvertrag mit dem alten Mieter zum 1.5 abschliessen. Dann müsste die Frau spätestens zum 30.4. raus .

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