Berthelstal 25.01.2010 13:42
Wenn Sie den Mietvertrag auch mit ihr abgeschlossen haben und Sie keine schwerwiegenden Vertragsverletzungen begangen hat, ist eine Kündigung sehr schwierig.
Aber einen wochenlangen Besuch ihrer Schwester müssen Sie nicht dulden. Da diese Schwester sich möglichweise hier dauerhaft einrichten möchte, ist Handeln angesagt. Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt und er wird Ihnen sicherlich helfen. Schieben Sie es aber nicht auf die lange Bank.
bitteumrat 25.01.2010 14:47
Geht das nicht einfacher? Ordentlich beiden Parteien kündigen und direkt an den alten Mieter wieder vermieten?
Also kündigen zum 30.April und schonmal Mietvertrag mit dem alten Mieter zum 1.5 abschliessen. Dann müsste die Frau spätestens zum 30.4. raus .