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Meine Wohnung weist Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbildung auf. Trotz Mietminderung und unverbindlicher Zusagen wird nichts zur Beseitigung dieses Problems unternommen. Wie geht es nun weiter?<br />
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Sofern bereits Schimmelpilz zu erkennen ist, sollte das zuständige Gesundheitsamt um eine Untersuchung gebeten werden. Es ist nicht unwichtig festzustellen, ob es sich bei den Pilzen um gesundheitsgefährliche Gattungen handelt oder nicht. Dem Vermieter muss schriftlich eine Frist zur Beseitigung der Ursachen der Feuchtigkeit gesetzt werden. Sollte keine Einigkeit über die Ursachen bestehen, kann auch ein gemeinsames Gutachten in Auftrag gegeben werden. Notfalls müsste zur Ursachenerforschung auch ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren eingeleitet werden