Oliver Curd
Hallo,
zu 1, ist O.K;
Nebenkosten muss klar sein wie umgelegt wird und das sieht meisten so aus, dass Heizung nach Verbrauch und m², Müll nach Personen und Versicherungen etc. nach Miteigentumsanteilen abgerechnet werdenAlso im MV muss stehen nach welchen Verteilerschlüssel die Kosten umgelegt werden.Denn den einmal vereinbarten Verteilerschlüssel darf der Vermietr nicht einfach ändern, das geht nur wenn er mit allen Mietern eine Vereinbarung trifft. (LG Bautzen WM 2001,28
Abrechnungszeitraum ist grundsätzlich 12 Monate!!
Lassen Sie den Vertrag ändern!!!
MfG
O.C.