Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ich möchte bald umziehen und habe auch schon den neuen Mietvertag ( mind. 2Jahre und geht dann in einen unbefristeten über) daliegen, aber noch ein paar fragen dazu.
1. wenn ich vorzeitig ausziehen möchte muss ich (laut Vertrag) dem Vermieter mindestens 3 wirtschaftlich und persönlich zuverlässige Ersatzmieter vorschlagen
---->ist das okay?
2.habe ich zu den Nebenkosten ein paar Klauseln drinstehen die mich etwas verwirren...

Die anfallenden kosten können nach qm Wohnfläche, Mieteigentumsanteil, Personenzahl und tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden.
---->nach was wird denn nun abgerechnet? kann sich das der vermieter jetzt jedesmal aussuchen? Oder wird alles zusammen eingerechnet?

Umlegungsmaßstab und Abrechnunszeitraum können vom Vermieter nach billigem Ermessen festgesetzt werden, wenn dies vertraglich nicht oder nicht vollständig geregelt ist. Sie können nach billigem Ermessen geändert werden, wenn dringende Gründe einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung es erfordern, z.B. bei umstellung der Heizung.
----> was ist billiges Ermessen?

vielen liebe dank im vorraus
Lusifee
Stichwörter: mietvertrag + fragen

1 Kommentar zu „Fragen zum Mietvertrag”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

zu 1, ist O.K;

Nebenkosten muss klar sein wie umgelegt wird und das sieht meisten so aus, dass Heizung nach Verbrauch und m², Müll nach Personen und Versicherungen etc. nach Miteigentumsanteilen abgerechnet werdenAlso im MV muss stehen nach welchen Verteilerschlüssel die Kosten umgelegt werden.Denn den einmal vereinbarten Verteilerschlüssel darf der Vermietr nicht einfach ändern, das geht nur wenn er mit allen Mietern eine Vereinbarung trifft. (LG Bautzen WM 2001,28 8)

Abrechnungszeitraum ist grundsätzlich 12 Monate!!

Lassen Sie den Vertrag ändern!!!

MfG

O.C.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.