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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ich hab mit meinem vermieter eine mietminderung gemacht im dez 04,vorher hab ich mit ihm darüber gesprochen,wo er auch sein einverständnis mündlich gab..kurz darauf hat er es wiederrufen,wodrauf ich ihm meine minderung schrftl. gab um 50 von 283 auf 233euro
nur ein paar paar mängel mal kurz auf gelistet..
ich wohne schon 16 jahre in der wohnung und es wurde zum erhalt nichts getan

1.alte Fenster -erhöhte Heizkosten - erhöhte Geräuchsbelästigung
2.veraltete Heizkörper - schlechte Regelung möglich,trotz Entlüftung
3.Trockenboden in unbrauchbarem Zustand -Fussboden mit Unfallquellen - Taubenverschmutzung
4.Trockenboden ohne Beleuchtung
5.Schacht im Schlafzimmer -Geräuchbelästigung durch untere Mietparteien
6.WC - komplette Sanierung erforderlich
7.Haus und Wohnungstüren in schlechtem Zustand -mit Nebengeräuschen und Zugluft
8.Keine Klingelbeleuchtung
9.zu kleine Briefkästen (mindestbreite 32,5 cm)
10.Lärmbelästigung im Hof von Autos und Garagentoren (starke Schallgeräusche )

nun fast ein jahr später will er alle monate a 50e zurück und droht mir per Ra schreiben,bei verzug mit gericht
was kann ich tun,ich bin hartz4 empfänger und hab keine geld für den herrn
mfg
Stichwörter: meiner + mietminderung + anfechtung

0 Kommentare zu „anfechtung meiner mietminderung”

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