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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe soeben meine Nebenkostenabrechnung für 2004 erhalten. Meine Frage an euch ist, welche Nebenkosten auf 4 Parteien umgelegt werden dürfen, wenn das 6-Familienhaus nicht voll besetzt war, d.h. 2 Wohnungen waren nicht belegt.
Ich meine mich erinnern zu können, dass die Gemeinkosten dann der Eigentümer tragen muss. In meiner (sogar nur) vorläufigen Nebenkostenabrechnung sind folgende Posten durch 4 geteilt:

Niederschlagwasser,
Müllgebühr,
Abwasser,
Wasser
Strom allgemein,
Kontoführungsgebühr

Da ich der Abrechnung widersprechen möchte, wenn ich recht haben sollte, wäre es super, wenn ihr sofern möglich auf entsprechende Gerichtsurteile verweisen könntet.

Danke vielmals.

Gruß
Stichwörter: gemeinkosten + leeren + wohnungen

3 Kommentare zu „Gemeinkosten bei leeren Wohnungen”

Susanne Experte!

Sind Sie Mieter einer Eigentumswohnung oder was?
Sind Sie Eigentümer?
Nebenkosten werden entweder nach Personenschlüssel, nach Wohnfläche oder nach Eigentumsanteilen umgelegt, daher verstehe ich nicht, was hier nach "4Parteien" umgelegt werden sollte.

Bitte erläutern Sie Ihre Situation.
Wenn Sie Mieter sind: Was ist zu den NK im Mietvertrag vereinbart?

paloema

Ich bin Mieter. Im Mietvertrag ist folgendes geregelt:

Allg. Stromverbrauch, Grundsteuer, Straßenreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Hauswart/Gartenpflege, Schornsteinfeger zu je 1/6 angesetzt.
Bei Müllabfuhr sind 2 Personen eingetragen.
Bei Wasser und Abwasser ist keine Verteilungsschlüssel angegeben. Es steht dann jedoch dabei, dass wenn kein Verteilungsschlüssel angegeben ist, es nach dem Verhältnis von Wohnfläche geht. Da alle Wohnungen genauso groß sind, wäre das auch wieder 1/6.

Das Haus wurde erst Mitte 2004 bezugsfertig. Deswegen sind noch einige Dinge in der Nebenkostenabrechnung nicht enthalten wie zum Beispiel Grundsteuer, Straßenreinigung oder Schornsteinfeger.

Meine Frage ist nun die, ob die von mir erwähnten Kosten (Niederschlag, Müll, usw, s.o.) durch 1/4 geteilt werden dürfen oder ob der Vermieter diese nicht mit 1/6 hätte berechnen müssen und die restlichen Kosten selbst tragen müsste.

Danke vielmals.

paloema

Niemand mit Tipps?

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