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Anfechtung wegen Täuschung
Hat der Vermieter an einen Mieter eine Wohnung zu einem monatlichen Mietzins von DM 1.130,00 vermietet, so kann er den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung durch den Mieter anfechten, wenn dieser verschwiegen hat, dass er bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und darüber hinaus über ein Arbeitslosengeld verfügt, welches die vereinbarte Miete nicht erreicht.
Landgericht Gießen, Beschluss vom 23.03.2001 - Aktenzeichen: 1 S 590/00.