Laruzo hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich habe folgenden Fall:
Zwei Hauptmieter X und Y leben in einer WG.
Die Abrechnung erfolgte bisher über Mieter X.
Mitbewohner X ist nun ausgezogen und hat alles an Y übergeben. Die Heizkostenabrechnung für die letzte Periode (in der beide Mieter noch gemeinsam mieteten) erfolgt allerdings erst später und wird dann direkt an Y gestellt, da dieser nun alleiniger Hauptmieter ist.
Wie kann Y die ihm zustehenden 50% der Kosten von X einfordern?
Gruß
Laruzo