DerMeister hat diese Frage gestellt
In meinem Mietvertrag steht: "Die Größe des Zimmers beträgt ca. ??? m²"
Diese Fläche ist die Grundfläche des Zimmers. Durch viele Dachschrägen ist die mietrechtliche Größe des Zimmers grade halb so groß wie angegeben. Ist dies zulässig? Von der mietrechtlichen Berechnung der Zimmergröße habe ich erst vor kurzem erfahren.
Grüße