Ghostraider
Hier kann nur noch ein Anwalt helfen oder auch nicht.
Aber das muss man da schon erfragen.
Das einzigste was mich dabei stört ist das normalerweise der Mieter ein Vorkaufsrecht hat und der Vermieter die blöde Antwort gab "Den Preis weiß er noch nicht"
Damit hat er den Mieter abgespeißt, aber ob er rechtlich das Vorkaufsrecht dem Mieter damit angeboten hat oder nicht kann nur ein Anwalt beantworten.
Ich meine nein so das dem Mieter Möglichkeiten gegen die Kündigung anzugehen offen stehen.
Aber wie gesagt auf zum Anwalt.
Gruß
ghost
Susanne
Grundsätzlich ist die Verkaufsabsicht kein Kündigungsgrund, hier wird der Kündigungsgrund der wirtschaftlichen Verwertung falsch ausgelegt. Sicher mindert ein vermietetes Objekt den Kaufwert, das ist allerdings Risiko des Eigentümers, wenn er vermietet- den Mietvertrag kündigen kann er aus diesem Grund aber nicht. Daher kommen nämlich auch die ganzen Kündigungen aus vorgeschobenen Eigenbedarf.
M.E. ist die Kündigung rechtlich irrelevant und daher für Ablage P. Absolute Rechtssicherheit kann da natürlich nur ein Fachanwalt geben, der grundsätzlich eingeschaltet werden sollte, da mit weiteren Kündigungen zu rechnen ist, z.B. kommt dann als nächstes der Eigenbedarf. Wird sicher schwierig sein durchzusetzen, wenn man o.g. Schreiben schon vorgeschickt hat. Dann sollte man einen Fachanwalt haben, der die ganze Geschichte kennt!
Michael Weiß
Wir werden dem Vermieter ein Angebot machen, daß wir bis zum Tage XX ausziehen, wenn er die Umzugskosten übernimmt und von der Kündigungsfrist Abstand nimmt.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß er darauf nicht eingeht, da er ja noch nichtmal den Kaufpreis weiß.
Dürfen wir den Garten wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen und unsere Pflanzen, Steine ec. mitnehmen ?
Und wenn sich nach unserem Auszug herausstellt, daß der Vermieter das Haus wieder vermietet, was dann ?
Vielleicht weiß Du ja eine Antwort, ich wäre sehr dankbar.
Susanne
Scheint dann doch nicht das große Problem zu sein, umzuziehen.
Ja, Euer Eigentum dürft Ihr aus dem Garten entfernen.
Wenn er das Haus wieder vermietet kann er durchaus behaupten, dass er sich das mit dem Verkauf anders überlegt hat. Das wäre bei vorgeschobenen Eigenbedarf anders, dann hättest Du Anrecht auf Schadenersatz.
Michael Weiß
Umziehen ist auch kein Problem, da haben wir uns missverstanden. Aber etwas vergleichbares zu finden. Keine Treppen, 1000qm Garten, Haustiere erlaubt usw. Man kriegt sofort eine Wohnung im 6. Stock irgendwo im Asiviertel - ohne Probleme. Aber wer will da wohnen ?
Und wenn man sowieso keine Chance hat, dagegen anzugehen, was soll man machen ? Und wenn man uns unter dem Vorwand des Verkaufs kündigt um das Haus dann teurer an andere zu vermieten und das auch noch ok ist, dann lieber so schnell wie möglich weg .
Susanne
..sind offenbar doch 2 verschiedene Sachen.
Du schreibst:
<code> Und wenn man sowieso keine Chance hat, dagegen anzugehen....</code>
Wie kommst Du eigentlich darauf. Ich habe in meiner ersten Antwort ganz deutlich geschrieben, dass ein anstehender Verkauf kein Grund für eine Kündigung ist. Das heißt: mit diesem Grund kann der VM Dir nicht kündigen!!! Eine Kündigung mit diesem Inhalt ist nichtig!
Hier kannst Du auch eine Antwort von einem Fachanwalt nachlesen, obwohl es zwar grundsätzlich um eine anderen Problematik geht, schreibt dieser in seiner Anwort:
<em>Grundsätzlich sollten Sie beachten, daß Sie selbst das Mietverhältnis nicht mit dem Argument kündigen können, daß das Objekt verkauft werden soll. Verkauf ist in der Regel kein Kündigungsgrund. Kündigen könnte dann allenfalls der Erwerber, nämlich wegen Eigenbedarfs.</em>
http://www.frag-einen-anwalt.de/Nachteil-bei-Erlaubnis-zur-Untervermietung__f33781.html