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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind ein 5-Parteien-Mietshaus, dessen Verwaltung extern vergeben ist.
Das Grundstück umfasst einen Vorgarten und einen Garten hinter dem Haus mit Garagenhof.
Die Gartenpflege wurde vor einigen Jahren einvernehmlich einem älteren Mieter mit "grünem Daumen" übertragen, der aber inzwischen seine Arbeiten nur noch recht unregelmäßig erledigt.

Als sein Rasenmäher durchbrannte, fragten wir beim Verwalter nach, ob wir einen neuen haben konnten. Dies wurde zunächst bejaht, auf mehrfache Anfrage wurde aber gesagt, dass beschlossen sei, die Arbeiten jetzt einem Gärtner zu übertragen, der bereits beauftragt sei.
Die Kosten hierfür würden umgelegt.

Wir wehrten uns dagegen und bekamen eine 4-Tagesfrist eingeräumt, um den Garten in Ordnung zu bringen.

Nach einem durchgearbeiteten Wochenende (es war doch schon ziemlich verwildert) bekamen wir ein Rundschreiben des Verwalters, dass wir die Grünanlagen "zerstört" hätten, wir keine Gartenarbeiten mehr durchführen dürften und weiterhin ein Gärtner die Sache erledigen würde...

Auf weitere Diskussionen ließ sich die Verwaltung nicht mehr ein (mehrere telefonische Versuche).
Seit 2 Tagen arbeitet jetzt eine Galabaufirma im Garten. Über den beauftragten Umfang der Arbeiten dürften keine Angaben gemacht werden, sie sei angewiesen, "alles" in Ordnung zu bringen.

Wie können wir uns kurzfristig wehren?

(P.S.: Im Prinzip hat keine Partei etwas gegen den Gärtner einzuwenden, wir fühlen uns nur überfahren durch den Ablauf und wissen nicht, was für Kosten auf uns zukommen. Wir hätten ohne das Eingreifen des Verwalters den Garten entrümpelt und dann auf unsere Kosten einen Gärtner als Aushilfe oder so beschäftigt)

Gruß

Bernd
Stichwörter: gartenkosten

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