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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Morgen! Wir haben im Oktober 2002 einen Mietvertrag für ein "Handwerkerobjekt" abgeschlossen. Wir bekamen die mündliche Zusage für das Haus. Im Mietvertrag stand drin, wir mögen eine Schufa Auskunft vorlegen. Wohlbemerkt: der Vertrag war da bereits vom Vermieter und auch von uns unterschrieben. Da wir wußten, das das Herz des Vermieters vor Glück nicht gerade platzen würde, wenn er unsere Schufa sieht, haben wir sie auch nicht weiter besorgt. Denn der Vertrag war ja unterschrieben. Nachdem wir nun über ein Jahr im Haus wohnen, 1000´de reingesteckt haben, immer spätestens am 28. jeden Monats unsere Miete gezahlt haben und auch zur Zeit die Kaution entrichtet haben, fiel der Ehefrau des Vermieters auf, dass die Schufaauskunft noch nicht vorliegt. Auf unsere Frage warum sie die jetzt, nach einem Jahr noch haben wollen, sagte sie uns, sie bräuchten das für ihre Bank, da sie dort ja auch Verpflichtungen hätten. Nach langem Hin und Her haben wir nun die Schufa eingeholt und vorgelegt und wie erwartet nicht die Begeisterung gefunden. Jetzt werden sie krötig, wollen beim Amtsgericht nachfragen, ob alles Hand und Fuß hat, was in der Schufa steht. Eine Erklärung war auch ganz schnell zur Hand: Anfang 2003 hatten wir einmal Besuch von einem Gerichtsvollzieher, der ihnen angeblich erzählt haben soll,er käme um bei uns die E.V. abzuholen. 1. Denke ich, geht es den Vermieter einen Scheißdreck (Sorry) an, wer zu uns kommt 2. Kam der Herr wegen einer Forderung, die auch ohne weiteres zu begleichen war 3. Denke ich, wenn es wirklich so war, dass der GV aus dem Nähkästchen geplaudert hat, müßte der noch eins reingewürgt bekommen ( aber das ist ein anderes Thema)--Wir sind der Meinung, dass die Forderung zur Einholung der Schufa nicht rechtsmäßig war, da der Vertrag ja bereits abgeschlossen war. Nun sitzen wir zwischen zwei Stühlen: wir wohnen in unserem Traumhaus, haben es für unendlich viel Geld saniert , wollen eigentlich nur in Ruhe wohnen, zahlen pünktlich unsere Miete. Auf der anderen Seite haben wir Schwierigkeiten damit, so kontrolliert zu werden; wer kommt, was will er, warum haben sie Schulden etc. Ich denke, es ist ein Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte. Das MEGA Problem: unser Vermieter bewohnt das Haus vor uns und ist somit stets vor Ort. Mitte der Woche sollen wir vorsprechen und Bericht über uns und unsere finanzielle Lage abgeben. (Nach 14 Monaten Mietzeit!!!!!!!!) Was ratet Ihr uns???
Stichwörter: schufa + vetragsabschluss

1 Kommentar zu „Schufa nach Vetragsabschluss”

Gast Experte!

Hi, wildemotte <!-- s :) --><!-- s :) -->

würde mal sagen, wenn ihr beim mietvertrag gelogen hättet und ihr hättet schon eine e.v. abgegeben und die miete würde von euch nicht bezahlt, so würde es schlecht aussehen, da ihr aber 14 monate lang immer pünktlich gezahlt habt und keine e.v. abgeben habt, seit ihr auf der sicheren seite !


So steht es auf einer VERMIETER-Seite <!-- s :) --><!-- s :) -->

Sie können eine Selbstauskunft vom Mieter verlangen. Bei den Selbstauskünften ist aber der Mieter nicht verpflicht die Vermögenslage offen zu legen, mit einer Ausnahme ist es zwingend erforderlich.

Wer die eidesstattliche Versicherung ( früher Offenbarungseid) abgelegt hat, muss den Vermieter vor Vertragsabschluss davon unterrichtet. Wer es unterlässt und dann die Miete nicht zahlen kann, wird auf Antrag wegen Einmietbetruges bestraft"

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