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Ja, Will man wegen Lärm die Miete mindern, so muss man das beweisen können durch Zeugen/Messung. Allein ein Protokoll reicht nicht aus. Das kann jeder beliebig schreiben.
Rolladengeräusche, Waschmaschine etc. sind normale Alltagsgeräusche die in jedem Mehrfamilienhäusern zu hören sind. Selbst bei Nachbarn hört man schließlich wenn diese Rolläden schließen.
Und so lange Sie nicht nachts und an Sonntagen die Waschmaschine betreiben, ist da nichts gegen zu sagen.
Wird von Ihnen aus Rücksicht genommen, dann bleibt Ihnen bei tatsächlicher Mietminderung nur die Klage auf Zahlung der vollen Miete vor Gericht.