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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich hab da mal ne Frage.

Aber erstmal mein Fall:

Meine Frau und ich sind Mai 2001 in unsere erste wirklich gemeinsame Wohnung gezogen.
Die Wohnung war genau das was wir uns vorgestellt haben. 3 Zimmer, Bad, nagelneue Küche, komplett frisch renoviert (Da die Vormieter wohl ziemlich gehaust haben).

Wir haben uns richtig wohl gefühlt. Wir trafen uns ca. 2 Monate später nochmal mit den Vormietern, da sie noch Sachen im Keller hatten, die sie rausholen wollten.
Beim Verabschieden meinten die noch, das wir mit der Wohnung noch unser "blaues Wunder" erleben würden.

Was sie damit meinten wurde uns klar, als es anfing kalt zu werden und wir anfingen zu heizen.

Es war Mitte Oktober, die Heizung wurde selbst auf Stufe 5 nicht richtig warm und es fing in 4 von den 5 Zimmern (Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer) an zu schimmeln (immer an den Außenwänden). es ist schwarzer Schimmel gewesen die ganzen Außenwände hoch, die Tapete war so feucht, das sie sich abzurollen begann.

Dies haben wir sofort schriftlich der Vermietung gemeldet. Dort hieß es, das wir nicht richtig lüften würden und damit war es für die Vermietung erledigt.

Wir können uns aber nichts vorwerfen, da wir eigentlich immer Stoßlüften betrieben haben. Morgens und Abends jeweils etwa 20 Min..

Wir haben versucht mit Schimmel- Ex und wie diese Mittel alle heißen, dem Schimmel Herr zu werden. Dies war nicht von Erfolg gekrönt.

Dann kam der Sommer 2002. Der Schimmelbefall wurde immer schlimmer, je mehr es draußen regnete. Wir also wieder die Vermietung angeschrieben. (Wir haben von sämtlichen Schreiben Kopien und haben alles per Foto dokumentiert). Daraufhin schickte uns die Vermietung einen Gutachter in die Wohnung, (Der sollte wohl nachweisen, das wir nicht richtig lüften! ) Aber das Gutachten, welches erstellt wurde, besagte, das der Schimmel nicht vom schlechten Lüften kommt, sondern von der nahezu 100 %igen Wandfeuchte. (Der Gutachter hatte so ein Gerät, welches die Wandfeuchte mißt. Das zeigte bei jeder Außenwand roten Bereich). Man müsste halt sehen, woher die Feuchtigkeit in den Wänden komme.

Angeblich ist als das Gebäude 1970 saniert wurde die Diffusionssperre auf den Außenwänden "falsch herum" aufgebracht worden. Was immer das heißt!

Nachdem dies geprüft wurde haben wir auf Kosten der Vermietung eine Firma geschickt bekommen, die bei uns sämtliche mit Schimmel befallenen Stellen neu machen sollte, Putz abgeklopft, neu verputzt, tapeziert und gestrichen. (Es wurden aber nur die befallenen Stellen der Wand gemacht, nicht die ganzen Wände).

Der Mitarbeiter der Firma sagte, das diese Erneuerung der Wände nicht helfen würde, da die Wände so feucht sind, das der Schimmel spätestens in 3 Monaten wieder kommen würde, solange die Wände nicht trocken sind.

Und was war? 3 Monate später war der Schimmel wieder da.

Mittlerweile haben wir eine neue Couchgarnitur, 2 neue Schränke und mehrere Bilderrahmen anschaffen müssen( Von unserer Literatursammlung im Wohzimmer ganz zu schweigen, da die alten Sachen vom Schimmel komplett zerstört worden sind (Wellig, nass und voller schimmel). Somit war dies für uns schon richtig teuer.

Die Mängel wurden zwar alle dokumentiert, aber die Vermietung hat sich bis jetzt noch nicht dazu geäußert.

Mittlerweile bin ich gesundheitlich nicht mehr so gut drauf ( Kurzatmig, immer verschnupft, Einschlafstörungen, etc), und das mit 28, wobei ich der Meinug bin das dies an der feuchten Wohnung liegt. Aber die Ergebnisse vom Arzt sind noch nicht da. Mal sehen was die meinen.

Mittlerweile waren wir auf der Suche nach einer neuen Wohnung, in die wir auch, wenn es alles klappt Anfang August einziehen können.

---- Ich danke schon mal allen, die bis hier hin gelesen haben!!!! ----

Ich weiß, das wir eigentlich schon hätten viel früher ausziehen müssen, aber uns hat damals die Wohnung so gut gefallen, die Hausgemeinschaft ist super nett, die Gegend ist genau das was wir uns vorgestellt hatten. Und wir dachten, das es besser wird.

Aber nun ziehen wir halt aus.

Nun meine Frage:

Müssen wir beim Auszug aus dieser Wohnung eigentlich renovieren?

Vielleicht gibt es darüber sogar ein Urteil?


Wir sind eigentlich nicht bereit, für diese feuchte Wohnung auch noch Geld zu investieren. Ich habe nämlich die Befürchtung, wenn wir die Wohnung wieder so herrichten, wie sie beim Einzug gewesen ist, wird sie gleich weiter vermietet, ohne das etwas gegen die feuchten Wände gemacht wird. Und der neue Mieter hat die gleichen Probleme.


Gruß Axel
Stichwörter: auszug + renovierung

3 Kommentare zu „Renovierung nach Auszug”

Gast Experte!

Hallo,

ich hab mal ein Urteil gelesen:

Es muß nicht Renoviert werden, wenn vorauszusehen ist, das die Renovierung (entweder durch Schimmel oder. Abriß der Wohnung) nicht von dauer ist.

Aus Prinzip würd ich schon nicht Renovieren und das dem Vermieter auch klar machen (können ja noch mit Schadensersatz usw. drohen), da die Sache mit dem Schimmel auch noch später Gesundheitsschäden hervorrufen kann !

Gruß

FischkoppStuttgart Experte!

Ich kann meinem Vorschreiber/ redner nur beipflichten.

Bitte gehen sie zu einem Anwalt / Mieterschutzbund. Lassen sie sich helfen, sie haben Ansprüche an den VM!

Da Ihr vermieter wohl nichts interessiert, wird er auch nicht zahlen wollen.

Investieren sie das Geld ind den Anwalt. Mieterschutzbund.

Keine Werbung! Nur ein guter Tip.
Sie sind zu gutherzig. Das wurde scharmlos ausgenutzt. Wehren sie sich.

Gast Experte!

als erstes einmal das Gesundheitsamt einschalten wegen offensichtlicher akuter Gesundheitgefährdung....

dann anwaltlichen oder mieterschutzbündlichen Beistand

im Weiteren steht mindestens eine deftige Mietminderung bis totale...

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