forsetis 25.09.2014 09:18
Wenn ein Vermieter den Fehler macht, seine neuen Mieter nicht vor Unterschrift unter dem Mietvertrag auf Herz und Nieren zu überprüfen, der hat selbst Schuld, wenn er jetzt Probleme bekommt. Eine schnelle Kündigung dürfte wohl unmöglich sein, denn ich kann keine gesetzlich erlaubten Gründe dafür erkennen.
Hier kann nur ein Anwalt für Mietrecht, bzw. die Mitgliedschaft im Haus&Grunbesitzerverein für kompetente Hilfe sorgen.
Banane 19.11.2014 15:05
Laufe nun mal dem Geld nicht hinterher, nach 2 Monaten Mietrückstand kannst Du
fristlos kündigen.
Für eine Besichtigung der Wohnung brauchst Du triftige Gründe, laß Dir was
einfallen.
Wegen der Hunde hast Du meiner Meinung keine Handhabe mehr, da hast Du einfach ins Klo gegriffen.