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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich möchte eine Wohnung mieten. Der Vermieter weigert sich jedoch, in den Mietvertrag die genaue m² Anzahl aufzunehmen. Er verweist auf einen Grundriss der Wohnung, auf dem 70m² angegeben sind. Dieser Grundriss ist aber weder Bestandteil des Vertrages, noch von ihm unterzeichnet.
Kann mir dadurch irgendein Nachteil entstehen?


Weiter verlangt der Vermieter im Vertrag folgende Dinge:

- schriftliche Genehmigung von Blumentöpfen in Wohnung und auf Balkon
- jährliche Wartung aller Elektrogeräte (auch Mikrowelle, etc) auf meine Kosten
- In der Wohnung liegt ein nagelneuer Teppich, den ich nach 8 Jahren unabhängig vom Zustand mit einem gleichwertigen erneuern soll. Ziehe ich früher aus, zahle ich einen "Verschleißkostenanteil".
- Keine Mietminderung möglich bei unregelmäßiger Lieferung mir Warmwasser
- Keine Haftung des Vermieters bei Schimmel, Schnee und Regenschäden

Das klingt für mich als Laien alles sehr "bedrohlich" und abschreckend. Sind derartige Vereinbahrungen normal?
Stichwörter: kurze + mietvertrag + fragen

2 Kommentare zu „kurze Fragen zum Mietvertrag”

Aspergillus aktiver Benutzer

Hallo Don Espresso!

Diese Mietvertragsvereinbarungen sind weder normal noch gesetzlich!

Hier ist Ärger mit dem Vermieter schon vorprogrammiert! Suchen Sie sich eine andere Wohnung!!!!!!!!

Susanne Experte!

Dem kann ich nur zustimmen.
Zeigt sich schon am ersten Beispiel, da hat er offensichtlich ein schlechtes Gewissen und die Wohnung ist offensichtlich kleiner als angegeben.

Da der Teppich mitgemietet ist, ist nicht nur die normale Abnutzung in der Miete enthalten, sondern der Vermieter muss ihn dann auch ersetzen.
Weiterhin: der VM kann sich nicht mit den gewünschten Vereinbarungen über das BGB hinwegsetzen.

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