Aspergillus
Hallo Don Espresso!
Diese Mietvertragsvereinbarungen sind weder normal noch gesetzlich!
Hier ist Ärger mit dem Vermieter schon vorprogrammiert! Suchen Sie sich eine andere Wohnung!!!!!!!!
Susanne
Dem kann ich nur zustimmen.
Zeigt sich schon am ersten Beispiel, da hat er offensichtlich ein schlechtes Gewissen und die Wohnung ist offensichtlich kleiner als angegeben.
Da der Teppich mitgemietet ist, ist nicht nur die normale Abnutzung in der Miete enthalten, sondern der Vermieter muss ihn dann auch ersetzen.
Weiterhin: der VM kann sich nicht mit den gewünschten Vereinbarungen über das BGB hinwegsetzen.