Berthelstal 18.01.2010 20:13
Wenn Ihnen der Gasherd mitvermietet wurde, ist für die Reparatur oder Neuanschaffung der Vermieter in der Pflicht
luckyone01 18.01.2010 21:57
Lieber Berthelstal, erstmal vielen Dank für die Antwort !
Aber =>Nee, das ist leider nicht der Fall. Ich habe mir da keine Gedanken gemacht und der Herd war quasi vom Vermieter geschenkt. Muss aber nicht der Vermieter für einen "gebrauchsfähigen" Anschluss sorgen ? Denn der Ursprungszustand des Anschlusses war so von Anfang an nicht zulässig.
Berthelstal 19.01.2010 08:15
Wenn das so ist muß der Vermieter für einen sicheren Anschluß sorgen. Dieser Anschluß ist und bleibt nach einen eventuellen Auszug in der Wohnung und ist nach wie vor Eigentum des Mieters.
Inwieweit eine Kleinreparaturklausel bei Ihnen ggreift entnehmen Sie aus Ihrem Mietvertrag.