Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe ein EFH welches ich ab Juni vermieten will. Dieses Haus verfügt über ein separates Treppenhaus mit Zugang zum DG. Das Dachgeschoss will ich in 2009 im Zuge der Dachsanierung ausbauen und eine Einliegerwohnung einrichten, die meine Schwester als Wohnung nutzen will.

Wie kann ich diesen Sachverhalt im Mietvertrag formulieren, ohne dass es in drei Jahren Stress mit dem künftigen Mieter gibt.

Das Grundstück und die Kellerräüme werden nur zur Hälfte vermietet.Die Dachsanierung und der Ausbau werden weniger als drei Monate dauern. Eine anschliessende Mieterhöhung ist nicht geplant. Die Nebenkosten werden sich zu Gunsten des Mieters verringern, jedoch wird er nicht mehr alleiniger Bewohner sein.

Weiterhin will ich mir die Option offen halten, die Hälfte des Grundstücks (welche nicht vermietet wird) irgendwann zu verkaufen. Damit verbunden wäre aber, ein Wegerecht auf dem vermieteten Teil des Grundstücks zu berücksichtigen.

Wer kann helfen eine passende und sichere Formulierung für den MV zu finden?
Vielen Dank und Grüsse
Stichwörter: efh + einliegerwohnung + ausbau

1 Kommentar zu „Ausbau EFH zu EFH mit Einliegerwohnung”

handyplanet

Hallo,

meine Mutter wohnt seit 1981 in einer sog. sozialwohnung der ehem. Neuen Heimat. Der Mietvertrag ist von 1981 und enthält diese beiden passagen die ichnicht ganz deuten kann:

Als Basis dienen die AVB in Fassung D 1981 von 9-81. Nr. 5 Abs 2 Avb sagt was von schönheitsreparaturen und Nr. 5 Abs. 4 was von bagatellschäden.

Meine Frage ist: Wie muss die Wohnung bei Auszug verlassen werden ? Welche arbeiten müssen nicht vorgenommen werden ? In der Wohnung liegt noch der Teppichboden von 1981. Muss sowas beim Auszug entfernt werden ? Drin war er schon beim Einzug.

Danke

Peter

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.