Gast
Eine Anzeige wg. Hausfriedensbruch bringt allenfalls strafrechtliche Sanktionen. Dies könnte im schlimmsten Fall in Form einer Geldstrafe erfolgen, die natürlich nicht an dich zu zahlen ist sondern an die Staatskasse oder einer karitativen Einrichtung.
Mit der Anzeigenstellung zu drohen erfüllt dahingehend den Tatbestand der Nötigung, der wesentlich stärker (Gefängnisstrafe selbst bei Ersttätern) sanktioniert wird.
Also Vorsicht !
Gast
Vielen Dank!!
Das mit der Nötigung ist gut zu wissen. Ich werde also nicht damit drohen, allenfalls es dann tun, wenn es mir zu bunt wird.....
Was ich jedenfalls gelesen habe: Es ist ein Grund für mich, fristlos zu kündigen. Da auch meine Vermieter mir kündigen wollen, könnte ich zumindest damit erreichen, dass ich evtl. anfallende Mieten bis zum Ende des Mietverhältnisses nicht zahlen muss, sollte ich schon schnell eine Wohung finden.