forsetis 17.07.2012 10:21
1. Ohne Kenntnis der Renovierungsvereinbarung in Ihrem Mietvertrag zu besitzen, wäre eine Antwort reine Glückssache.
2. Des weiteren wäre der Zustand der Wohnung bei Auszug wichtig zu wissen, denn nur der ist entscheidend, ob renoviert werden muss oder nicht: http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/schoenheitsreparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renovieren-muessen_aid_418607.html
3. Sind Sie nicht für die Arbeiten in anderen Wohnungen finanziell zuständig.
Bartht 19.07.2012 14:08
Im Mietvertrag steht das die Wohnung renoviert übergeben werden muss. und der Zustand war obtimal, also es war ein nicht raucher haushalt und des wegen waren die wände noch schön wiß und an den Türen hat ma leichte gebrauchsspuren gesehen aber nichts kravierendes.