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Bartht hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin am 01.08.2011 in eine Wohnung zur Miete gezogen. Als ich mir die Wohnung angeschaut habe, hieß es, dass die Türen und Türzagen noch gestrichen werden. Ich habe das natürlich als Positiv angesehen und bin in die Wohnung gezogen.

Nach einem Jahr musste ich unerwartet umziehen und nun der Schreck:

Der Vermieter hat bei der Nachtbarwohnung alles streichen lassen, sprich Wände, Decken, Türen und Türzargen und bei meiner wohnung nur Türen und Türzagen.

Nun soll ich einen Anteil von der gesamt summe Bezahlen (also für ein Jahr)

Darf der das machen?

Ich fühle mich übers Ohr gezogen schließlich hat der Vermieter bei meinem Einzug nichts gesagt bezüglich darauf das ich das bezahlen soll.

1. Warum sollte ich die Renovierungskosten von der Nachtbarwohnung bezahlen?

2. Wenn davon NIE die rede war, muss ich das bezahlen?

3. Wenn ich es bezahlen muss, kann ich die kosten irgendwie senken? Schließlich ist das eine Monatsmiete und das ist nicht ohne.


Helft mir bitte. Ich bin noch ziehmlich jung und des wegen habe ich keine ahnung und kann mein Geld nicht zum Fenster hinaus werfen.

2 Kommentare zu „Renovierungskosten”

forsetis Experte! 17.07.2012 10:21

1. Ohne Kenntnis der Renovierungsvereinbarung in Ihrem Mietvertrag zu besitzen, wäre eine Antwort reine Glückssache.

2. Des weiteren wäre der Zustand der Wohnung bei Auszug wichtig zu wissen, denn nur der ist entscheidend, ob renoviert werden muss oder nicht: http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/schoenheitsreparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renovieren-muessen_aid_418607.html

3. Sind Sie nicht für die Arbeiten in anderen Wohnungen finanziell zuständig.

Bartht 19.07.2012 14:08

Im Mietvertrag steht das die Wohnung renoviert übergeben werden muss. und der Zustand war obtimal, also es war ein nicht raucher haushalt und des wegen waren die wände noch schön wiß und an den Türen hat ma leichte gebrauchsspuren gesehen aber nichts kravierendes.

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