Gast hat diese Frage gestellt
In einem Mehrfamilienhaus waren die Wohnungen mit Wärmespeicheröfen ausgestattet, die nach Herstellerangaben asbesthaltige Bodenplatten aus Hartstyropor aufwiesen. Der Eigentümer des Hauses wollte die Heizungsanlage austauschen. Er baute die Speicheröfen ab, und demontierte sie noch in den Wohnungen, um sie besser abtransportieren zu können. Zwei Monate später erlangte die Ordnungsbehörde von der Aktion Kenntnis und veranlasste sofort stichprobenartige Untersuchungen der Raumluft und des Hausstaubes auf ihre Asbestbelastung. Dabei wurden Asbestfasern festgestellt. Der Hauseigentümer weigerte sich in allen Wohnungen Untersuchungen zu veranlassen, so dass die Behörde ein privates Umweltinstitut damit beauftragte, welches die Verseuchung einiger Wohnungen mit Asbest feststellte. Das Gericht entschied, dass die Kosten von rund 7500 Euro für die Untersuchungen vom Eigentümer getragen werden müssten. Er habe die Gefahr einer Kontanimation der Wohnungen selbst verursacht; das Vorgehen der Ordnungsbehörde sei rechtmäßig.<br />