Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Verrechnung mit Miete zulässig

Führt der Vermieter, obwohl er dazu laut Mietvertrag verpflichtet ist, Schönheitsreparaturen während des laufenden Mietverhältnisses trotz Renovierungsbedürftigkeit der Wohnung auf Aufforderung des Mieters nicht durch und veranlasst dieser daraufhin selbst die Instandsetzung, steht ihm gegen den Vermieter ein Anspruch auf Ersatz der Renovierungskosten zu. Mit diesem Anspruch kann der Mieter auch gegen fällige Mietforderungen aufrechnen.

Urteil des LG Berlin vom 22.03.2002
64 S 378/01
RdW 2003,126
Stichwörter: verrechnung + zulässig + miete

0 Kommentare zu „Verrechnung mit Miete zulässig”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.