Susanne
Hallo Jogi,
offensichtlich sind Deine Fenster zu dicht. Nach Deinem Lüftungsverhalten scheint es aber nicht an Dir zu liegen, schon gar nicht nach 6 Wochen.
Du musst dringend den Vermieter schriftlich informieren, setzt ihm eine angemessene Frist (3W), um etwas zu tun. (die meissten bewegen sich sonst nicht)
Erst mal sehen, was der dazu sagt und macht!
Christoph_A.
Frage an Susanne:
Aber muß der VM auch dann reagieren, wenn der Schimmel z.b. nur oberflächlich auftritt und nicht dadurch, daß das Wasser durch das Mauerwerk eindringt ?
Hier scheint ja zumindest kein Verschulden des VM vorzuliegen.
Jogi
Vielen dank für euer interesse
Also der Schimmel ist wirklich nur oberflächlich.
Habe es gerade mit einem Mittel aus dem Baumarkt
behandelt und der Schimmel hat sich leicht abwaschen lassen.
Es sieht jetzt schon wieder sehr gut aus.
Bin bloß am überlegen ob ich den vermiertern bescheid geben soll.
Es kann ja auch sein,das ich schuld bin.
Was meint ihr??
Christoph_A.
Ich würde das erstmal beobachten, ob der Schimmel wieder kommt. Richtig lüften und heizen und dann weitersehen. Da der Schimmel aber nicht auf Feuchtigkeit zurückzuführen ist, die durch das Mauerwerk eindringt, dürfte hier auch kein Verschulden durch den VM vorliegen.
Einfach jetzt mal gründlich behandeln und dann weitersehen.